Muss ich mein Buch an die Deutsche Nationalbibliothek senden?
Die Deutsche Nationalbibliothek (DNB) nimmt die Pflichtabgabe auf Bundesebene wahr. Dies bedeutet, dass, wenn du als Autor über eine Self-Publishing-Plattform wie wir es sind, ein Buch veröffentlichst, müssen zwei Exemplare davon an die Deutsche Nationalbibliothek gesendet werden. Dies gilt auch für alle, die NICHT im VLB eingetragen sind. Die Ablieferungspflicht muss innerhalb einer Woche seit Beginn der Verbreitung oder der öffentlichen Zugänglichmachung des Medienwerkes erfolgen. Die Bibliothek ist nach einem erfolglosem Mahnungsverfahren von weiteren drei Wochen berechtigt, die Medienwerke auf Kosten der Ablieferungspflichtigen anderweitig zu beschaffen. Sollte diese Handlung ebenfalls nicht vornehmer sein, kann das ein Zwangsgeld in der Höhe von bis zu 25.000€ laut DNB nach sich ziehen. Jedoch ist uns bis jetzt noch kein Fall davon zu Ohren gekommen.
Um jedoch auf Nummer sicher zu gehen werden wir dir nun erklären, wie du deine Bücher an die DNB sendest und was genau du dabei zu beachten musst.
Bücher an die Deutsche Nationalbibliothek auf Bundesebene senden
Körperliche Medienwerke
Im Allgemeinen spricht die Deutsche Nationalbibliothek von sogenannte körperlichen Medienwerken, welche der Pflichtablieferung unterliegen. Diese sind „Veröffentlichungen auf einem körperlichen Träger. Dazu gehören vor allem gedruckte Bücher und Zeitschriften, aber auch Publikationen auf Mikrofiche, Musik und Hörbücher auf CD, Schallplatten und weitere Medienarten.“
Es ist nicht wichtig, ob das Medienwerk durch einen Verlag, einer Self-Publishing-Plattform, oder von einer Privatperson veröffentlicht wurde. Alle sind verpflichtet, zwei Exemplare des veröffentlichten Buches an die Deutsche Nationalbibliothek zu schicken.
„Ablieferungspflichtig ist, wer berechtigt ist, das Medienwerk zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen und den Sitz, eine Betriebsstätte oder den Hauptwohnsitz in Deutschland hat.“ Zudem gilt, dass egal ob die Bücher als Print-on-Demand oder E-Book veröffentlicht wurden, sobald mehr als 25 physische Werke davon verkauft wurden, muss das Buch an die Deutsche Nationalbibliothek gesendet werden.
Adressierung der Sendung
Die Lieferung sollte vollständig und in einem einwandfreien Zustand sein. Zudem kommt der Autor selbst für die entstehenden Versandkosten auf (in Angesicht der 10.000€ Geldstrafe ein nur sehr kleiner Aufwand).
Die Deutsche Nationalbibliothek hat deutschlandweit zwei Stellen, an der die Lieferungen angenommen werden:
Leipzig:
- In zweifacher Ausfertigung (2 Bücher) für Veröffentlichungen aus Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen
- Lieferadresse:
Deutsche Nationalbibliothek
Deutscher Platz 1
04103 Leipzig
Frankfurt am Main:
- In zweifacher Ausfertigung (2 Bücher) für Veröffentlichungen aus Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland oder Schleswig-Holstein
- Lieferadresse:
Deutsche Nationalbibliothek
Adickesallee 1
60322 Frankfurt am Main
Zusammengefasst bedeutet dies, dass du
- 2 Bücher (Taschenbuch-Format) in einem einfachen Umschlag
- ein kurzes, formloses Schreiben (Titel, Erscheinungsdatum, ISBN)
spätestens eine Woche nach dem Veröffentlichen des entsprechenden Buches einreichst. Jede im Nachhinein vorgenommene Änderung erfordert die Einsendung eines neuen Pflichtexemplares mit neuer ISBN. Beim Registrieren bei der DNB kannst du hierfür auf „Direktversand von Kopien“ klicken, um die weitere Vorgehensweise sehen zu können und deine Bücher ordnungsgemäß versenden zu können.
Neben den physischen Büchern müssen auch E-Book-Veröffentlichungen in der DNB festgehalten werden. Diese sogenannten Netzpublikationen kannst du folgendermaßen einreichen:
Bei der Registrierung in der DNB klicke auf „Ablieferung von Netzpublikationen“ und folgen den weiteren Schritten. Bedenke bitte, dass die Datei das Format .pdf oder .epub besitzen sollte, da .mobi noch nicht unterstützt wird. Ist deine E-Book-Datei als .mobi abgespeichert, dann kannst du diese hochladen und ganz einfach konvertieren lassen.
Email: erwerbmedien@dnb.de
Bücher an die Deutsche Nationalbibliothek auf Landesebene senden
Der gerade beschriebene Vorgang bezieht sich auf die Pflichtabgabe auf Bundesebene, es gibt jedoch auch die Pflichtabgabe auf Landesebene. Bayern und Baden-Württemberg verlangen die Einreichung von zwei Exemplaren, alle anderen Bundesländer sind mit einem Exemplar bereits zufrieden.
Hier die Auflistung aller Landesbibliotheken für die entsprechenden Bundesländer:
- Baden-Württemberg: Jeweils ein Exemplar an die Badische Landesbibliothek (Karlsruhe) und an die Württembergische Landesbibliothek (Stuttgart)
- Bayern: 2 Exemplare an die Bayerische Landesbibliothek (München)
- Berlin: Zentral- und Landesbibliothek (Berlin)
- Brandenburg: Stadt- und Landesbibliothek (Potsdam)
- Bremen: Staats- und Universitätsbibliothek (Bremen)
- Hamburg: Staats- und Universitätsbibliothek (Hamburg)
- Hessen: unterschiedlich nach Verlagsort
- Mecklenburg-Vorpommern: Landesbibliothek Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen: Niedersächsische Landesbibliothek (Hannover)
- Nordrhein-Westfalen: unterschiedlich nach Verlagsort
- Rheinland-Pfalz: unterschiedlich nach Verlagsort
- Saarland: Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
- Sachsen: Sächsische Landes- und Universitätsbibliothek (Dresden)
- Sachsen-Anhalt: Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt (Halle a. d. Saale)
- Schleswig-Holstein: Anbieten und auf Verlangen an Universitätsbibliothek Kiel, Schleswig-Holsteinische Landesbibliothek (Kiel) sowie Stadtbibliothek (Lübeck)
- Thüringen: Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek (Jena)
Österreichische Nationalbibliothek
Laut der Österreichischen Nationalbibliothek musst du sowohl alle gedruckten als auch alle digitalen Publikationen, die du in Österreich veröffentlichst, abliefern. Zu diesen Publikationen gehören Bücher, Zeitungen, Zeitschriften, audiovisuelle Materialien, elektronische Publikationen und Online- Ressourcen. Bei anderen Dienstleistungen wie beispielsweise BOP steht der Dienstleister als Verlag im Impressum. Wenn dies der Fall ist, musst du dann in Österreich keine Bücher an die Nationalbibliothek schicken. Es hängt also davon ab, was im Impressum steht. Lese deshalb immer das Impressum gut durch. Zu berücksichtigen ist auch, dass die Pflichthinterlegung sowohl für kommerzielle als auch für nicht kommerzielle Verlage gilt. Dies schließt Self-Publisher und Einzelpersonen ein.
Schweizerische Nationalbibliothek
Laut des Bundesgesetzes ist die Pflichtexemplarablieferung für Verlage in der Schweiz über die Schweizerische Nationalbibliothek (BNB). Gemäß Artikel 4 des Gesetzes sind Verlage, die Veröffentlichungen in der Schweiz durchführen, auch dazu verpflichtet, der Nationalbibliothek ebenfalls Exemplare zu versenden. Wie viele Exemplare du abliefern musst, oder welche Kriterien du berücksichtigen musst, können unterschiedlich sein und von Faktoren wie Verlagstype und der Art der Veröffentlichung abhängen. Die Schweizerische Nationalbibliothek ist dazu verpflichtet, all deine eingesendeten Dokumente in Originalform aufzubewahren. Mit konservatischen Massnahmen ist es der Nationalbibliothek möglich, die Lebensdauer dieser Güter zu verlängern. Falls du mehr über die Schweizerische Nationalbibliothek erfahren möchtest, kannst du gerne auf ihrer Webseite nachschnuppern oder sie auch direkt kontaktieren.